Rentals Holiday Terms and Conditions




§1 Geltung der AGB
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) enthalten die wesentlichen Regelungen über die Vermietung der Ferienwohnungen sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Anbieters.

  2. Die Unter-, Weitervermietung der gemieteten Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen Zwecken als dem Wohnen sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht erlaubt.

  3. Geschäftsbedingungen des Gastes gelten nur, wenn dies im Voraus vereinbart wurde. Die Abweichungen von diesen AGB gelten nur nach der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Gastgebers.



§2 Buchung/Buchungsbestätigung

Ihre Buchungsanfragen können Sie über das elektronische Kontaktformular, per E-Mail an villauhland@gmail.com oder telefonisch an uns richten. Wenn wir Ihnen die gewünschte Ferienwohnung innerhalb des geplanten Zeitraums zur Verfügung stellen können, erhalten Sie von uns eine schriftliche Buchungsbestätigung und eine Rechnung. Die Reservierung der Ferienwohnung tritt mit Erhalt der Buchungsbestätigung sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe §3) in Kraft.



§3 Zahlungsbedingungen

Die Anzahlung (20% bis 100% des Gesamtbetrages, siehe Rechnung) ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig und muss auf das in der Rechnung angegebene Konto überwiesen werden. Die Restzahlung (falls erforderlich) sollte bis spätestens 30 Tage vor der Anreise erfolgen, bei kurzfristigen Reservierungen sofort nach Rechnungseingang. Im Falle einer Verzugszahlung hat der Vermieter das Recht, die geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen, deren Höhe derzeit 5% über dem Basiszinssatz liegt. Für jede Mahnung entstehen die Mahnkosten in Höhe von 15,00 Euro, die der Gast an uns zu erstatten hat. Auch alle weiteren im Rahmen des Inkassos anfallenden Kosten sind vom Gast zu tragen. Dazu gehören auch die Zahlungskosten, insbesondere bei Überweisungen aus dem Ausland. Alle Banküberweisungsgebühren werden vollständig vom Gast bezahlt: Unserem Bankkonto wird der gesamte Rechnungsbetrag spesenfrei gutgeschrieben. Ausschließlich Zahlungen per Banküberweisung, nach Absprache auch Bargeldzahlungen, EC- und Kreditkarten, werden akzeptiert. Keine Schecks.



§4 An- und Abreise

Am Tag der Anreise steht die Ferienwohnung den Gästen ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise nach 20:00 Uhr ist nach einer vorherigen Absprache möglich. Zwecks Vereinbarung der Schlüsselübergabe kontaktieren Sie uns bitte 1-3 Tage vor Ihrer Anreise telefonisch oder per E-Mail. Kann die Ferienwohnung unter besonderen Umständen nicht rechtzeitig um 14 Uhr bezogen werden, kann kein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden. Die Ferienwohnung muss am Abreisetag bis 11 Uhr geräumt sein. Der Vermieter behält sich das Recht vor, für einen späten Check-out eine Rechnung auszustellen. Die Kosten für das Reinigungspersonal sind in der Rechnung enthalten.



§5 Ferienwohnungen

Die Ferienwohnung, inklusive vollständiges Inventar, wird dem Gast in einem sauberen und ordentlichen Zustand übergeben. Die bestehenden oder während der Mietdauer auftretende Mängel sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Die Kosten für den Austausch des Zylinderschlosses mit 5 Schlüsseln betragen 150,00 Euro. Der Gast hat das Mietobjekt und dessen Inventar sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Es ist verboten, Möbel, insbesondere Betten, zu verstellen. Der Mieter ist auch für die Fahrlässigkeit seiner Mitreisenden verantwortlich. Durch höhere Gewalt entstandene Schäden sind hiervon ausgeschlossen. Verstößt die Nutzung des Ferienhauses gegen diese Vereinbarungen (beispielsweise durch Untervermietung, Überbelegung, usw.) oder wird die Miete nicht im vollen Umfang gezahlt, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietpreis bleibt bei dem Vermieter. Im Fall einer bestehenden Haftpflichtversicherung ist der Schadensfall der Versicherungsgesellschaft zu melden. Der Name, die Adresse sowie die Versicherungsnummer sind dem Vermieter mitzuteilen.



§6 Haustiere

Haustiere jedweder Art sind in der Ferienwohnung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Der Vermieter erhebt eine angemessene zusätzliche Gebühr für die Unterbringung von Tieren. Im Falle der Unterbringung der Tiere ohne vorherige Zustimmung des Vermieters kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) verlangen.



§7 Aufenthalt

Die Ferienwohnung darf nicht von mehr Personen, als in der Buchungsbestätigung angegeben sind, belegt werden. Übersteigt die Anzahl der Bewohner die vereinbarte Personenanzahl, wird eine gesonderte Gebühr verlangt, die sich nach der Mietpreis richtet. In diesem Fall behält sich der Gastgeber das Recht vor, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Eine Untervermietung der Wohnung an Dritte ist nicht gestattet. Der Mietvertrag darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter erklärt sich mit diesen AGB und mit der Hausordnung einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung des Mietpreises. Bei Verstößen gegen diese AGB oder die Hausordnung hat der Anbieter das Recht, die Mietvereinbarung sofort und fristlos zu kündigen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückzahlung der Miete oder eine Entschädigung.



§8 Reiserücktritt
§8.1 Kurzzeitmiete (bis 6 Monate):

Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Vermieter erfolgen. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, ist er verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Mietpreises als Entschädigung zu entrichten. Die Höhe der Entschädigung hängt von der bis zum Anreisedatum verbleibenden Zeit ab und wird wie folgt berechnet:

  • bis zu 30 Tage vor dem Anreisedatum 0% des vereinbarten Mietpreises,

  • innerhalb von 30 Tagen vor dem Anreisedatum 100% des vereinbarten Mietpreises,

  • 1 Tag vor Anreisetag oder Nichtanreise 100% des vereinbarten Mietpreises.

Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

§8.2 Langzeitmiete (ab 6 Monate):

Mieterinnen und Mieter haben die Möglichkeit, ihre Wohnung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu kündigen – immer zum Ende des übernächsten Monats (gemäß § 573c Abs. 1 BGB). Die Dauer des bisherigen Aufenthalts in der Wohnung spielt keine Rolle für die Frist – sie verlängert sich nicht zugunsten der Mieter.

Damit die Kündigung fristgerecht erfolgt, sollte dein Schreiben spätestens am dritten Werktag eines Monats bei deinem Vermieter eingehen. Auf diese Weise wird der laufende Monat noch mitgezählt. Es ist dabei nicht der Poststempel ausschlaggebend, sondern der tatsächliche Eingang des Schreibens beim Vermieter.

Es ist zu beachten, dass Samstage als Werktage gelten.



§9 Rücktritt durch den Vermieter

Der Vermieter kann seinerseits vom Vertrag zurücktreten – in Folge unvorhersehbarer Umstände (beispielsweise bei Unfall oder Krankheit), höherer Gewalt und anderer Umstände, die außerhalb seiner Kontrolle liegen. In diesem Falle wird dem Mieter der gesamte bereits bezahlte Betrag erstattet. Liegt ein wichtiger Grund für den Widerruf vor, hat der Mieter keinen Anspruch auf Entschädigung - keine Haftung für Anreise- und Hotelkosten.

Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Frist vor Anreisedatum vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Mietvertrag kündigen, wenn das Verhalten des Mieters in solchem Maße gegen den Vertrag verstößt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages geboten ist.



§10 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietgegenstandes. Hiervon ausgenommen werden der mögliche Ausfall oder die Unterbrechung der Strom- oder Wasserversorgung sowie die Folgen und Ereignisse höherer Gewalt.



§11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
§11.1 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

In der Ferienwohnung ist ein kabelloser Internetanschluss (WLAN) vorhanden. Dem Gast steht für die Dauer seines Aufenthaltes der WLAN-Zugang zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Der Gäste-WLAN wird ausschließlich für die Gäste der Ferienwohnung angeboten. Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Tatsächliche Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit des Internetzugangs kann vom Gastgeber nicht garantieret werden. Für die über das WLAN übermittelten Daten ist der Gast selbst verantwortlich. Wird der Internetzugang rechtsmissbräuchlich genutzt, ist der Vermieter jederzeit berechtigt, den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Auch kann der Vermieter weitere Mitnutzer für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise zulassen. Der Gastgeber behält sich das Recht vor, den Zugriff auf bestimmte Seiten oder Internetdiensteienste (z.B. pornographische, gewaltverherrlichende oder kostenpflichtige Seiten) jederzeit nach eigenem Ermessen zu sperren.

§11.2 Zugangsdaten

Die WLAN-Zugangsdaten (Login und Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden, es sei denn der Vermieter hat schriftlich zugestimmt. Der Gast verpflichtet sich, die Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Zugangsdaten jederzeit zu ändern.

§11.3 Haftungsbeschränkung, Gefahren der WLAN-Nutzung

Wir weisen den Gast darauf hin, dass die WLAN-Nutzung auf seine eigene Gefahr und auf sein eigenes Risiko erfolgt: Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Die Datenübertragung erfolgt unverschlüsselt, daher können die Daten möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Mieter nimmt die Gefahr zur Kenntnis, dass bei der Nutzung des WLANs Schadprogramme (Viren, Trojaner, Würmer, etc.) auf das benutzte Endgerät übertragen werden können. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an digitalen Medien und Endgeräten des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen.

§11.4 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Der Mieter ist selbst verantwortlich für die über das WLAN übermittelten Daten, seine getätigten Rechtsgeschäfte und die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Services. Die aus dem Besuch kostenpflichtiger Webseiten oder eingegangener Verbindlichkeiten resultierenden Kosten sind vom Mieter zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des Internetzugangs das geltende Recht einzuhalten. Insbesondere wird er: - über das WLAN keine sitten- oder rechtswidrigen Inhalte abrufen und verbreiten; - keine urheberrechtlich geschützten Inhalte widerrechtlich verbreiten, vervielfältigen oder zugänglich machen (insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Software); - die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; - keine bedrohenden, belästigenden oder verleumderischen Inhalte versenden oder verbreiten; - das WLAN nicht zur Versendung unzulässiger Werbung und/oder von Spam nutzen.

Erkennt der Mieter, dass im Zusammenhang mit der WLAN-Nutzung eine Rechtsverletzung bzw. ein Verstoß gegen diese AGB vorliegt, muss er den Vermieter über diesen Umstand informieren. Der Vermieter wird von dem Gast von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter freigestellt, die infolge einer rechtswidrigen Verwendung des Internetzugangs durch den Mieter und/oder eines Verstoß gegen diese AGB entstanden sind. Dies betrifft auch die Kosten und Aufwendungen, die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängen.



§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
  1. Der Mieter hat die Hausordnung zu beachten. Da von 22:00 bis 7:00 Uhr die Nachtruhe gilt, müssen in dieser Zeit die Fernseh- und Audiogeräte auf die Zimmerlautstärke eingestellt werden.

  2. Während der Mietdauer der Ferienwohnung müssen die Gäste beim Verlassen der Ferienwohnung darauf achten, dass Fenster und Türen geschlossen sind, um Schäden die durch Unwetter entstehen können, zu vermeiden.

  3. Die Unterbringung von Haustieren ist gegen einen Aufpreis möglich.

  4. Im Interesse der Mieter ist das Rauchen innerhalb der Ferienwohnung nicht gestattet. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift kann der Gastgeber eine Reinigungsgebühr von höchstens 150,00 Euro (netto) erheben. Rauchen ist nur auf dem Balkon gestattet (Wohnung 4).

  5. Kleidung kann in der Wohnung gewaschen und getrocknet werden. Jedoch ist kein speziell dafür vorgesehener Trocknungsplatz vorhanden. Das Spannen der Wäscheleine auf dem Balkon (Wohnung 4) ist nicht erwünscht.

  6. Zu den Ferienwohnungen gehört nur ein Parkplatz. Seine Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden und bedarf der vorherigen Absprache. Auf dem Gartengrundstück dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden. Stellen Sie sicher, dass keine Fahrzeuge die Ausfahrt blockieren.

  7. Bei einem längeren Aufenthalt muss der Müll vom Mieter getrennt und in die dafür bereitgestellten Behälter entsorgt werden. Abfälle dürfen nicht ins WC geworfen werden.

  8. Eltern haften für Ihre Kinder. (So ist es beispielsweise streng verboten, aufs Dach der Loggia aus den Wohnungen 4 und 5 zu steigen). Ballspiele bitte nur außerhalb unseres Grundstücks.

  9. Das Anbringen der dekorativen Materialien ist in der Ferienwohnung nicht gestattet. Der Mieter haftet für Schäden, die infolge der Anbringung von Dekorationen entstehen.

  10. Bei einem längerem Aufenthalt in der Ferienwohnung (ab 1 Monat) wird eine Kaution in Höhe von 800€ erhoben. Die Kaution ist mit der Erstzahlung zu überweisen und wird nach der Mietzeit innerhalb 1 Woche per Überweisung erstattet.

  11. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, die Ferienwohnung zu betreten, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Bei der Ausübung des Zutrittrechtes werden die schutzwürdigen Belange des Mieters entsprechend berücksichtigt. Insofern es die Umstände nicht anders verlangen (Schadens- oder Notfälle), wird der Gast im Vorfeld über den Zutritt informiert.



§13 Schriftform

Andere als in diesen AGB festgelegte Vereinbarungen wurden zwischen dem Vermieter und dem Mieter nicht getroffen und es bestehen keine weiteren mündlichen Vereinbarungen. Die AGB werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.



§14 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Inhalte hieran nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.



§15 Gerichtsstand

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Wiesbaden/ Hessen zuständig.